6.
Abschließende Betrachtung Das
Empowerment-Konzept ist meiner Ansicht nach eine geeignete theoretische
Grundlage für die Arbeit des Heilerziehungspflegers, um Menschen mit einer
geistigen Behinderung auf ihrem Weg zu einem selbstbestimmten Leben zu begleiten
und zu unterstützen. Es ist vor allem deshalb geeignet, weil darin der geistig
behinderte Mensch nicht - wie so oft - auf seine Behinderung reduziert wird, die
zu behandeln sei, sondern seine Bedürfnisse und Ressourcen im Mittelpunkt
stehen. Damit wird hervorgehoben, dass auch der Mensch mit einer geistigen
Behinderung sich weiterentwickeln kann und ganz individuelle Bedürfnisse hat,
die er befriedigt haben will. Ein derartiges Menschenbild ist schließlich eine
Voraussetzung dafür, den behinderten Menschen weniger mit oft entmündigender
Hilfe zu beliefern, sondern vielmehr auf seine Vorlieben und Wünsche einzugehen
und ihm auch Selbstbestimmung zuzugestehen. Das Empowerment-Konzept sagt mir
aber auch aus dem Grund zu, weil es grundsätzlich einen partnerschaftlichen
Umgang zwischen dem behinderten Menschen und dem professionellen Helfer
voraussetzt. Statt dem behinderten Menschen vorzuschreiben, was er zu tun hat,
soll der professionelle Helfer ihm bei der Bewältigung des Alltags zur Seite
stehen und wenn nötig dabei unterstützen. Einer Bevormundung des behinderten
Menschen wird damit eine klare Absage erteilt. Und das ist gut so, denn wenn
angestrebt wird, behinderte Menschen besser in die Gesellschaft zu integrieren
und sie in ihren Rechten und Möglichkeiten mit anderen Menschen
gleichzustellen, muss im kleinen, also in den Einrichtungen, damit begonnen
werden. In
meiner Praxis hat sich gezeigt, dass Menschen mit einer geistigen Behinderung
durchaus selbstbestimmt Entscheidungen treffen können, wenn man sie nur lässt.
Ob geistig behinderte Menschen zu einem weitgehend selbstbestimmten Leben finden
können, hängt also entscheidend vom pädagogischen Personal in den
Einrichtungen ab. Nur wenn die professionellen Helfer etwas von ihrer Macht
abgeben und die Menschen auf ihrem Weg der Selbstbemächtigung unterstützen,
wird es gelingen, dass geistig behinderte Menschen eine größtmögliche
Kontrolle über ihr Leben erreichen. Dies
klingt recht einfach, ist es oft in der Praxis jedoch nicht. So ertappe auch ich
mich immer wieder in Situationen, in denen ich stellvertretend Entscheidungen
treffe, obwohl dies der hiervon betroffene Mensch selber könnte. Ein Grund
hierfür ist oft der, weil es unter Umständen sehr viel Konzentration erfordert
und daher sehr anstrengend sein kann, sich mit Menschen mit geistiger
Behinderung auszutauschen und anschließend gemeinsam Entscheidungen zu treffen.
Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Kommunikation in irgendeiner Form
zusätzlich erschwert wird (z.B. durch eine Sprachbehinderung). Da erscheint es
oft bequemer, einfach den behinderten Menschen vor vollendete Tatsachen zu
stellen. Dazu kommt noch, dass man häufig unter einen gewissen Zeitdruck steht,
was zur Folge hat, dass das Einbinden der behinderten Menschen in
Entscheidungsprozesse oft als zusätzliche Belastung erlebt wird. Damit sind wir
auch schon bei den strukturellen Bedingungen, die sich auf die pädagogischen
Handlungsmöglichkeiten auswirken. Einerseits hat man vielleicht den Anspruch,
dem behinderten Menschen möglichst viel Selbstbestimmung zuzugestehen und in
alle Entscheidungsprozesse einzubinden, andererseits ist dies jedoch nur bedingt
möglich, entweder weil zu wenig Zeit oder Personal zur Verfügung steht, oder
weil andere Rahmenbedingungen dem entgegenstehen. Die Anforderungen an die
professionellen Helfer sind also recht groß: Nicht nur, daß der professionelle
Helfer über viel Geduld, Sensibilität, Aufmerksamkeit und
Einfühlungsvermögen verfügen muß, er muß auch die Spannung zwischen
Anspruch und Wirklichkeit aushalten können. Um einem Ausbrennen vorzubeugen,
ist daher aus meiner Sicht ein regelmäßiges besonders intensives Reflektieren
der eigenen Arbeit erforderlich. Ob es
gelingt, Empowerment-Prozesse in Gang zu setzen, ist von allen Beteiligten
abhängig. Das Empowerment-Konzept stellt deshalb nicht nur an den
professionellen Helfer hohe Anforderungen, sondern auch an den geistig
behinderten Menschen. Der professionelle Helfer kann dem geistig behinderten
Menschen zwar den Freiraum geben, selbstbestimmt Entscheidungen zu treffen. Ob
der Freiraum jedoch auch genutzt wird, hängt letztendlich vom behinderten
Menschen selbst ab. Damit keine Missverständnisse entstehen: Empowerment
bedeutet nicht, lediglich Freiräume für mehr Selbstbestimmung zu schaffen. Von
einem Menschen mit einer geistigen Behinderung kann nicht von einem Tag auf den
anderen verlangt werden, nun alles, was ihn betrifft, selbst zu entscheiden und
dafür auch die Verantwortung zu tragen. Mit einer solchen Situation wäre der
geistig behinderte Mensch mit großer Wahrscheinlichkeit überfordert, vorallem
dann wenn er bisher nie oder nur sehr selten nach seiner Meinung gefragt wurde.
Empowerment muß deshalb als ein prozesshaftes, schrittweises Hinführen zu mehr
Selbstbestimmung verstanden werden, wobei der jeweilige Entwicklungsstand und
die ganz individuelle Situation berücksichtigt werden muss, in der sich der
geistig behinderte Mensch gerade befindet. Das
Empowerment-Konzept ist, so meine ich, ein in jeder Hinsicht anspruchsvolles
Konzept. Es ist deshalb nicht gerade leicht, es umzusetzen. Weil es aber den
Menschen mit seinen Bedürfnissen ohne wenn und aber in den Mittelpunkt der
Bemühungen stellt, ist es aus meiner Sicht bestens geeignet, um den geistig
behinderten Menschen zu mehr Selbstbestimmung hinzuführen. Nicht der behinderte
Mensch sollte sich an die Strukturen der Behindertenhilfe anpassen müssen,
sondern umgekehrt. Viele Träger der Behindertenhilfe und Angehörige helfender
Berufe sind mit Blick auf den Empowerment-Gedanken gefordert, dass
Selbstverständiss ihrer Arbeit zu überdenken. Denn, wie heißt es in der “Duisburger
Erklärung” so schön, die 1994 auf einem Kongress der Bundesvereinigung
Lebenshilfe von Menschen mit geistiger Behinderung verabschiedet wurde: “Wir
möchten mehr als bisher unser Leben selbst bestimmen. Dazu brauchen wir andere
Menschen. ... Betreuer sollen uns helfen, daß wir Dinge selbst tun können. Sie
sollen sich mit Geduld auf behinderte Menschen einstellen. Wir wollen
zusammenarbeiten, wir sind keine Befehlsempfänger” (LEBENSHILFE, 1995, 31).
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Empowerment. Möglichkeiten und Grenzen geistig behinderter Menschen zu einem selbstbestimmten Leben zu finden. © Andreas Wagner, Geretsried 2001. Alle Rechte vorbehalten! |
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