3.
Selbstbestimmung Wie
oben dargestellt wurde, ist die Förderung von Selbstbestimmung die Kernaussage
des Empowerment-Konzepts. Was heißt Selbstbestimmung jedoch konkret? Wo beginnt
Selbstbestimmung und wo endet sie? Darf es Selbstbestimmung um jeden Preis
geben? Diese Fragen zeigen, dass es notwendig ist, auf den Sachverhalt
Selbstbestimmung näher einzugehen. 3.1
Definition von Selbstbestimmung Der
Begriff "Selbstbestimmung" bezeichnet laut BROCKHAUS "die
Möglichkeit und Fähigkeit des Individuums ... frei dem eigenen Willen gemäß
zu handeln" (BROCKHAUS, 1993, 87). Mit "Wille" wird die
Fähigkeit des Menschen bezeichnet, "sich bewusst für ein Verhalten zu
entscheiden und ein Ziel anzustreben. Die Willensaktivität wird zu den
kognitiven Fähigkeiten gerechnet" (MICHEL/NOVAK, 1991, 411). Demnach ist
Selbstbestimmung an kognitive Fähigkeiten gebunden. KELLER/NOVAK bezeichnen den
Begriff Selbstbestimmung als "die (relativ) freie Verfügbarkeit des
Menschen über sich selbst und sein Verhalten" (KELLER/NOVAK 1993, 313).
Selbstbestimmung heißt also nicht nur selbst über seine Handlungen und sein
Verhalten bestimmen und entscheiden zu können, sondern auch über den eigenen
Körper insgesamt bestimmen zu können. Zusammenfassend kann festgehalten
werden: Unter
Selbstbestimmung ist die Möglichkeit und die kognitive Fähigkeit eines
Menschen zu verstehen, selbst Entscheidungen über sein Handeln, Verhalten und
seinen Körper zu treffen. 3.2
Abgrenzung der Bezeichnungen “Selbstbestimmung” und “Selbständigkeit”
voneinander "Selbstbestimmung"
ist nicht mit "Selbständigkeit" zu verwechseln, auch wenn beide
Begriffe im allgemeinen Sprachgebrauch oft gleichbedeutend verwendet werden. So
kann ein Mensch, etwa aufgrund einer Körperbehinderung oder Sehbehinderung in
seiner Selbständigkeit erheblich eingeschränkt und daher bei der Bewältigung
des Alltags auf intensive Hilfe angewiesen sein. Dies schließt jedoch
gleichzeitig nicht automatisch aus, dass er selbst über sein Leben bestimmen
und entscheiden kann. Denn, auch mit einer Körper- oder Sehbehinderung können
Wünsche geäußert und Anweisungen gegeben werden, zum Beispiel wann, wo und
welche Art von Hilfestellung benötigt werden. (vgl. FRÜHAUF, 1995, 9; HEIDEN,
1996, 19)
3.3
Relativität von Selbstbestimmung Selbstbestimmung
ist ein relativer Sachverhalt. Keinem Menschen auf der Welt, der in soziale
Strukturen eingebunden ist, ist es möglich hundertprozentig selbstbestimmt zu
leben. Laut FRÜHAUF wird die Selbstbestimmung "von Anteilen im Leben"
bestimmt, "die durch das Individuum selbst oder durch die ihn
beeinflussenden Mitmenschen gesteuert werden" (FRÜHAUF, 1995, 8). NIEHOFF
geht davon aus, "dass die Handlungsspielräume jeder Person unterschiedlich
groß sind und dass durch Veränderungen der Lebenssituation Entscheidungsräume
erweitert oder verkleinert werden" (NIEHOFF, 1994, 190). Der
Grad der Selbstbestimmung ist abhängig von der Anzahl der Menschen, mit denen
jemand in Beziehung steht. So kann ein Mensch, der alleine in einem Apartment
wohnt, wesentlich mehr selbstbestimmt leben, als jemand, der mit fünf anderen
Menschen in einer Wohngemeinschaft wohnt. In dem einen Fall ist es möglich, die
Wohnung ganz nach den eigenen individuellen Vorstellungen einzurichten, während
in dem anderen Fall die Wünsche der anderen fünf MitbewohnerInnen
berücksichtigt werden müssen. Bei unterschiedlichen Vorstellungen und
Interessen kann es schließlich notwendig werden Kompromisse einzugehen. In
diesem Moment verzichten die einzelnen BewohnerInnen bewusst auf einen gewissen
Teil an Selbstbestimmung und setzen sich bewusst einem entsprechenden Teil
Fremdbestimmung aus, um schließlich ein Zusammenleben zu ermöglichen. Der
Grad der Selbstbestimmung ist aber auch abhängig von den Strukturen, in die man
eingebunden ist. Zum Beispiel kann ein Mensch in einer Fabrik nur selten
bestimmen, welche Arbeit er als nächstes ausführt. Dies entscheidet in der
Regel dessen Vorgesetzter, der Meister. Der Mensch kann daher in der Arbeit
durchaus starker Fremdbestimmung ausgesetzt sein, während er Zuhause in seiner
Freizeit selbst bestimmen kann, ob er beispielsweise zuerst die Wohnung
aufräumt und anschließend zum Einkaufen geht oder umgekehrt. Letztendlich
wird der Grad der Selbstbestimmung aber auch vom intellektuellen
Entwicklungstand eines Menschen, von dessen Erfahrungen und Wissen und von den
Informationen, die ihm zugänglich sind, bestimmt. RAUTER schreibt: "Was
wir von den Bedingungen wissen, unter welchen wir handeln, entscheiden wir nicht
selbst. Was wir von diesen Bedingungen wissen, hängt ab von den Informationen,
die wir bekommen. Unser Einfluss darauf, welche Informationen wir bekommen, ist
begrenzt. Wir können nicht Informationen finden, von welchen wir nicht wissen,
dass sie uns fehlen" (RAUTER, 1971, 17). Wird einem durstigen Menschen nur
die Möglichkeit gegeben, zwischen Apfelsaft und Orangensaft zu wählen, obwohl
auch noch Traubensaft, Limo und Bier zur Verfügung stehen würden, wird dessen
Selbstbestimmung eingeschränkt. Weiß der Betroffene nichts von den weiteren
Auswahlmöglichkeiten, wird er nicht bemerken, dass jemand anderes für ihn eine
Vorauswahl getroffen hat, dass seine Entscheidung beeinflusst und zu einem
gewissen Grad Fremdbestimmt wurde. Zusammenfassend
kann gesagt werden: Selbstbestimmung wird von vielen Faktoren beeinflusst. Ein
Mensch kann durchaus in bestimmten Bereichen selbstbestimmt Leben, gleichzeitig
jedoch in anderen Lebensbereichen relativ starker Fremdbestimmung ausgesetzt
sein. Der Grad der Selbstbestimmung ist in der Lebensgeschichte eines Menschen
einem ständigen Wandel unterworfen. FRÜHAUF spricht daher davon, dass es
"immer um ein 'Mehr oder Weniger' an Selbstbestimmungsmöglichkeiten"
gehe und "niemals um ein generelles 'Ja oder Nein'" (FRÜHAUF, 1995,
10). 3.4
Die Bedeutung von Selbstbestimmung für den Menschen Der
Mensch ist von Geburt an auf einen Zuwachs von Autonomie angelegt. Dies kann auf
einen biologisch begründeten Drang nach “Selbsterhaltung” und “Selbstorganisation”
zurückgeführt werden (vgl. SPECK, 1991, 111). Die Entwicklung und Entfaltung
der eigenen Persönlichkeit ist ohne Autonomie nicht denkbar. Menschen “benötigen
Autonomie, um das je Eigene auszuprägen” (SPECK, 1993, 74). Das
Streben nach Autonomie, nach Unabhängigkeit und Selbstbestimmung, “gehört
wesenhaft zum Menschsein” (HAHN, 1995, 5). So sieht SENCKEL im Verhalten eines
Säuglings, der zum Beispiel seine Ruhe haben möchte, und dies signalisiert “indem
er seinen Kopf abwendet, die Augen schließt, Kontaktversuche mit einem
Verziehen des Gesichtes oder mit Weinen beantwortet” den “frühesten
Ausdruck” von Autonomiebestrebungen (SENCKEL, 1994, 38). HAHN sieht in der
Tatsache, dass sich Menschen in vielen Ländern gegen “Unterdrückung und
Diktatur wehren und Veränderungen in Richtung mehr Freiheit und Demokratie
anstreben” einen Beweis dafür, dass “Selbstbestimmung ein Bedürfnis aller
Menschen ist” (HAHN, 1995, 5 f.). Welchen
Stellenwert die Selbstbestimmung für Menschen hat, und wie wichtig sie für ihn
ist, zeigt sich jedoch nicht nur in seinem Streben danach, sondern auch in
dessen Angst vor einem Verlust von erlangter Autonomie und Kontrolle über sich
selbst. So wird seit Beginn der Menschheitsgeschichte mit der Androhung von
Entzug von Selbstbestimmungsmöglichkeiten, Autonomie und Freiheit versucht,
Menschen von bestimmten Verhaltensweisen (z.B. Diebstahl) abzuhalten. Diese Art
von Abschreckung greift jedoch nur dann, wenn der Mensch vor den Folgen Angst
hat, weil die Folgen für ihn unangenehm wären. Und dies scheint der Fall zu
sein. HAHN verweist in diesem Zusammenhang auf Straftäter, denen man Freiheit
und damit Autonomie und Selbstbestimmung entzieht: “Dem Straftäter nimmt man
etwas weg, was wesenhaft Menschsein ausmacht, um ihm Gefühle des Unwohlseins
zuzuführen” (HAHN, 1995, 5). Zusammenfassend
kann festgehalten werden, dass Autonomie, und als ein Bestandteil davon die
Selbstbestimmung, ein natürliches, biologisch begründbares Bedürfnis des
Menschen darstellt und das das Wohlbefinden eines Menschen unter anderem von der
Befriedigung dieses Bedürfnisses abhängt (vgl. HAHN, 1995, 6). Dies schließt
jedoch gleichzeitig nicht aus, dass Menschen in bestimmten Lebensbereichen bewusst
auf Selbstbestimmungsmöglichkeiten verzichten, wenn dies insgesamt als
vorteilhaft erlebt wird. So begibt sich der Mensch in
Abhängigkeitsverhältnisse und lässt einen gewissen Grad an Fremdbestimmung
zu, wenn dies seiner Bedürfnisbefriedigung dient (vgl. HAHN, 1995, 8; vgl. auch
3.3).
3.5
Grenzen der Selbstbestimmung Das
Recht auf “die freie Entfaltung” der Persönlichkeit, und damit das Recht
zur Selbstbestimmung, gehört zu den Menschenrechten. Dieses Recht findet jedoch
dann seine Grenze, wenn dadurch “die Rechte anderer verletzt” werden (vgl.
GRUNDGESETZ, Art. 2, Abs. 1). Selbstbestimmung ist also nicht gleich
Selbstbestimmung. Es kann unterschieden werden, zwischen der Selbstbestimmung,
die nur einen selbst betrifft (z.B. wenn ein Mensch, der alleine lebt, sich
entscheidet, ein bestimmtes Bild an eine bestimmte Stelle in seiner Wohnung
aufzuhängen) und der Selbstbestimmung, von der auch andere Menschen betroffen
sind (z.B. wenn sich ein Mensch entscheidet, mit seinem Auto über eine Kreuzung
zu fahren, obwohl die Ampel “rot” zeigt und so andere Menschen gefährdet). Laut
THEUNISSEN/PLAUTE können unter “Selbstbestimmung” zwei Grundpositionen
ausgemacht werden. So kann Selbstbestimmung als eine “individualistische
Kategorie” oder als eine “soziale Kategorie” verstanden werden (vgl.
THEUNISSEN/PLAUTE, 1995, 51 ff.). In der
Selbstbestimmung als “individualistische Kategorie” stehen ein “rigider
Egoismus und Individualismus” (THEUNISSEN/PLAUTE, 1995, 54) im Vordergrund.
Wichtig ist nur die eigene Bedürfnisbefriedigung, ohne Rücksichtnahme auf die
Mitmenschen. Diese Art von Selbstbestimmung führt zwangsläufig dazu, dass etwa
die leistungsschwachen Mitglieder der Gesellschaft den leistungsstärkeren
zunehmend in vielerlei Hinsicht unterliegen und letztendlich sich selbst
überlassen bleiben. Diese Art von Selbstbestimmung ist daher entschieden
abzulehnen. (vgl. THEUNISSEN/PLAUTE, 1995, 53f.)
Unter
Selbstbestimmung als “soziale Kategorie” ist im Gegensatz zur “individualistischen
Kategorie” “nicht Freisetzung von sozialen Bindungen, sondern
eigenverantwortliches Entscheiden und autonomes Handeln in der Beziehung zum Du”
gemeint (THEUNISSEN/PLAUTE, 1995, 54). Der entscheidende Unterschied ist also
der, dass in dieser Art von Selbstbestimmung andere Menschen, und die
Beziehungen zu ihnen, beim Treffen von Entscheidungen berücksichtigt werden.
Dies ist schließlich auch notwendig, damit alle Menschen, die miteinander in
Beziehung stehen, zu ihrer Zufriedenheit zusammenleben können. Es kann
festgehalten werden, dass Selbstbestimmung um jeden Preis, abzulehnen ist.
Selbstbestimmung ist nur dann legitim, wenn die Bedürfnisse und Interessen der
Mitmenschen in den eigenen Entscheidungen berücksichtigt werden. Oder, anders
ausgedrückt: Das Recht auf Selbstbestimmung findet immer dort seine Grenze, wo
dadurch die Rechte anderer Menschen beeinträchtigt werden.
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Empowerment. Möglichkeiten und Grenzen geistig behinderter Menschen zu einem selbstbestimmten Leben zu finden. © Andreas Wagner, Geretsried 2001. Alle Rechte vorbehalten! |
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